Berufs­schul­beirat

Der Berufs­schul­beirat ist ein gesetz­lich vorge­schrie­benes Gremium der kauf­män­ni­schen Berufs­schule an der Klara-Oppen­heimer-Schule. Er führt Spen­den­ak­tionen bei den Ausbil­dungs­be­trieben und Eltern durch, mit deren Aufkommen das Schul­leben für unsere Schüler:innen an unserer Schule nach­haltig geför­dert wird. Folgende Maßnahmen wurden in den letzten Monaten gefördert:

Aktionen 

- Raum­be­grü­nung der Eingangs­halle unserer Schule
— Bücher­ge­schenke für beste Prüfungsabsolventen
— Co-Finan­zie­rung der Klima­an­lage im Mediensaal
— Schul­part­ner­schaft mit der Stadt Caen
— LCD-Projektor-Ausstattung
— Holz­sitz­bank im Innenhof

Gesetz­liche Grundlage

Nach Art. 70 Baye­ri­sches Gesetz über das Erzie­hungs- und Unter­richts­wesen (BayEUG) ist an jeder Berufs­schule ein Berufs­schul­beirat zu bilden.

Der Berufs­schul­beirat hat die Aufgabe, die Bezie­hungen zwischen Schule, Schüler:innen, Erzie­hungs­be­rech­tigten, Ausbil­dungs­be­trieben, Arbeits­welt und Wirt­schaft zu fördern.

Insbe­son­dere berät der Berufs­schul­beirat Fragen, die Schüler:innen, Eltern und Lehr­kräfte gemeinsam betreffen und gibt Empfeh­lungen ab. Dem Berufs­schul­beirat ist insbe­son­dere Gele­gen­heit zu einer vorhe­rigen Stel­lung­nahme zu geben zu wesent­li­chen Fragen der Schul­or­ga­ni­sa­tion, zu Baumaß­nahmen im Bereich der Schule, zum Erlass von Verhal­tens­re­geln (z. B. Haus­ord­nung), zur Fest­le­gung der Pausen­ord­nung und ‑verpfle­gung und zu Grund­sätzen der Schulsozialarbeit.

Die Amts­zeit des Berufs­schul­bei­rates beträgt zwei Jahre. Er tritt nach Bedarf, mindes­tens jedoch einmal im Jahr, zusammen. Die Mitglied­schaft ist ehrenamtlich.