Der Berufsschulbeirat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium der kaufmännischen Berufsschule an der Klara-Oppenheimer-Schule. Er führt Spendenaktionen bei den Ausbildungsbetrieben und Eltern durch, mit deren Aufkommen das Schulleben für unsere Schüler:innen an unserer Schule nachhaltig gefördert wird. Folgende Maßnahmen wurden in den letzten Monaten gefördert:
Aktionen
- Raumbegrünung der Eingangshalle unserer Schule
— Büchergeschenke für beste Prüfungsabsolventen
— Co-Finanzierung der Klimaanlage im Mediensaal
— Schulpartnerschaft mit der Stadt Caen
— LCD-Projektor-Ausstattung
— Holzsitzbank im Innenhof
Gesetzliche Grundlage
Nach Art. 70 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ist an jeder Berufsschule ein Berufsschulbeirat zu bilden.
Der Berufsschulbeirat hat die Aufgabe, die Beziehungen zwischen Schule, Schüler:innen, Erziehungsberechtigten, Ausbildungsbetrieben, Arbeitswelt und Wirtschaft zu fördern.
Insbesondere berät der Berufsschulbeirat Fragen, die Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab. Dem Berufsschulbeirat ist insbesondere Gelegenheit zu einer vorherigen Stellungnahme zu geben zu wesentlichen Fragen der Schulorganisation, zu Baumaßnahmen im Bereich der Schule, zum Erlass von Verhaltensregeln (z. B. Hausordnung), zur Festlegung der Pausenordnung und ‑verpflegung und zu Grundsätzen der Schulsozialarbeit.
Die Amtszeit des Berufsschulbeirates beträgt zwei Jahre. Er tritt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, zusammen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.