Hauswirtschafter(in)/Assistent(in) für Ernährung und Versorgung (Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung)
Staatlich geprüfte Assistentin für Ernährung und Versorgung/Staatlich geprüfte Hauswirtschafterin
Die Ausbildung zum/zur „Staatlich geprüften Assistent*innen für Ernährung und Versorgung dauert grundsätzlich drei Jahre. Mit mittleren Schulabschluss kann die Ausbildung auf zwei Jahre verkürzt werden.
Nach dem zweiten Ausbildungsjahr (11. Klasse) findet eine Zwischenprüfung statt, mit der man die Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte*r Helfer*in für Ernährung und Versorgung” erwirbt. Bei entsprechendem Notendurchschnitt kann man den mittleren Schulabschluss erlangen.
Am Ende des dritten Ausbildungsjahres findet eine staatliche Abschlussprüfung statt. Hat man diese bestanden und im zweiten und dritten Ausbildungsjahr bestimmte Unterrichtsbausteine besucht sowie die dazu gehörenden Praktika absolviert, darf man die Berufsbezeichnungen „Staatlich geprüfte Assistent*in für Ernährung und Versorgung” sowie “Staatlich geprüfte*r Hauswirtschafter*in“ tragen.
Der Abschluss in diesem Ausbildungsberuf befähigt die Absolventen zur verantwortlichen Mitarbeit im Bereich Ernährung und Versorgung z. B. in Tagungshäusern, Seniorenzentren, Kliniken und Hotels und zur selbständigen Führung eines Familienhaushaltes.
Außerdem berechtigt der Berufsabschluss zur Weiterbildung zum „Staatlich geprüften Betriebswirt(in) für Ernährungs- und Versorgungsmanagement sowie zur Fortbildung zur Meisterin der Hauswirtschaft.
Darüber hinaus ist über das Staatsinstitut die Ausbildung zum Fachlehrer für Ernährung und Gestalten an allgemeinbildenden Schulen oder über die Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement und das Staatsinstitut die Ausbildung zum Fachlehrer für Ernährung und Versorgung an beruflichen Schulen möglich.
Dokumente des Fachbereichs
Flyer zum Ausdrucken
Hier findest du alle wesentlichen Informationen auf unserem Flyer zum Ausdrucken zusammengefasst.
Anmeldung
Anmeldung
Uhrzeit:
Montag – Freitag 08:00 – 11:30 Uhr
Montag – Donnerstag 13:00 – 15:30 Uhr
Beratung
nach telefonischer Vereinbarung
(0931/7908–300 bzw. 0931/7908–304)
Benötigte Unterlagen:
– Lebenslauf
– Lichtbild
– Zwischenzeugnis der Mittelschule/Realschule bzw. letztes Schulzeugnis
– Abschlusszeugnis sofort nach Erhalt
– Berufskleidung
Eingangsvoraussetzungen:
– 3‑jährige Ausbildungsdauer: erfüllte Vollzeitschulpflicht
– 2‑jährige Dauer: mittlerer Schulabschluss