Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen
Die Versicherungsbranche modernisierte sich zum 1. August 2022 und das neue Berufsbild der Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen trat in Kraft. Die Neuordnung führt zu fundamentalen inhaltlichen und strukturellen Veränderungen in der Ausbildung.
Neue Arbeitswelten mit zunehmenden Digitalisierungsprozessen in der Versicherungswirtschaft und ein sich änderndes Projektmanagement spielen künftig in der Ausbildung eine immer wichtigere Rolle.
Die Ausbildungsordnung sieht nun einen für alle Auszubildenden verpflichtenden Kern (sog. Berufsbildpositionen) vor, der insbesondere digitale Kompetenzen, moderne Arbeits- und Projektmethoden und eine ganzheitliche und nachhaltige Beratung in einer Ausrichtung auf Kundenbedarfsfelder (zum Beispiel Mobilität, Wohnen, Gesundheit etc.) umfasst. Die dafür notwendigen kommunikativen Fähigkeiten sollen zukünftig verstärkt geschult werden. Zudem wird für alle Auszubildenden das Kundenbedarfsfeld der Finanzanlage zur Kernqualifikation. Eine Spezialisierung in Richtung Versicherung oder Finanzen erfolgt nicht mehr.
Die Auszubildenden können sich nun in einer von fünf möglichen Wahlqualifikationen spezialisieren. Neu ist hierbei eine Wahlqualifikationseinheit, die es IT-affinen Auszubildenden erlaubt sich für Aufgaben an der Schnittstelle zwischen IT- und versicherungsfachlichem Bereich zu qualifizieren.
Neben einer fundierten fachlichen Kompetenz ist auch die Fähigkeit erforderlich, Kundengespräche systematisch und zielorientiert mit analogen oder digitalen Medien zu führen. Eine größere Rolle spielen deshalb neue Arbeitswelten und ein sich änderndes Projektmanagement in der Ausbildung. Alle Auszubildenden müssen eine komplexe berufstypische Aufgabe selbstständig planen, durchführen und letztlich auswerten.
Alle diese erforderlichen Kompetenzen werden durch die verschiedenen Prüfungsbereiche nachgewiesen.
Neu eingeführt wurde deshalb auch die gestreckte Abschlussprüfung. Sie besteht aus zwei Teilen, die an unterschiedlichen Prüfungsterminen erbracht werden. Teil 1 „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ (20 %) findet etwa zur Mitte der Ausbildung statt. Der zweite Teil wird am Ende der Ausbildungszeit abgelegt, wobei zwei schriftliche sowie zwei mündliche Prüfungsleistungen zu erbringen sind. Die schriftliche Prüfung umfasst die Bereiche „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ (30 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 %). Die mündlichen Prüfungsteile „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ und „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ fließen mit jeweils 20 % in die Gesamtleistung ein.
Ziel der reformierten Ausbildung ist es, die Interessen von Kundinnen und Kunden ganzheitlich berücksichtigen und auf Kundenbedarfe besser eingehen zu können.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen der Internetseiten des BWV – Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. sowie der IHK Würzburg-Schweinfurt.
Steuerfachangestellte
Steuerfachangestellte sind qualifizierte Mitarbeiter:innen des Rechnungswesens, des Steuer- und Wirtschaftsrechts und unterstützen Steuerberater:innen bei ihren breitgefächerten Dienstleistungen für Mandant:innen aus Industrie, Handel, Handwerk, sowie Freiberufler:innen und Privatpersonen.
Steuerfachangestellte müssen Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Interesse an steuerlichen und rechtlichen Fragen und die Fähigkeit zu analytischem Denken haben. Sie sollten kontaktfreudig sein und zur ständigen Weiterbildung sowie zu einem serviceorientierten Umgang mit den Mandant:innen bereit sein.
Der Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Die Ausbildung kann bei Hochschul- oder Fachhochschulreife bzw. bei guten Leistungen auf 2 ½ Jahre verkürzt werden.
Die praktische Ausbildung erfolgt bei den Steuerberater:innen, Steuerbevollmächtigten, sowie bei Steuerberatungsgesellschaften und wird ergänzt durch den Besuch der Berufsschule.
Alle Auszubildende, deren Ausbildungsbetrieb in der Stadt bzw. im Landkreis Würzburg, im Landkreis Main-Spessart oder im Landkreis Kitzingen liegt, besuchen die Kfm. Berufsschule in Würzburg als zuständige Berufsschule.
Liegt der Betrieb außerhalb dieses „Sprengels“, so ist zum Besuch des KBBZ ein Gastschulantrag an der eigentlich zuständigen Berufsschule (Sprengelschule) zu stellen. Erst nach Genehmigung dieses Antrags durch beide Schulen und den Schulaufwandsträger ist der Besuch der Kfm. Berufsschule als Gastschule möglich.
Beachten Sie bitte außerdem:
Ab dem Schuljahr 2024/2025 ist es möglich, ein Verbundstudium Steuerfachangestellte/r mit Bachelor of Arts in Betriebswirtschaft an der THWS in Würzburg aufzunehmen. Diese Schüler:innen werden in der 11. Klasse montags und in der 12. Klasse freitags beschult. Anfang Mai 2024 wird es dazu einen Online-Info-Termin für Steuerbüros geben.
Zur Anmeldung oder falls Sie sonstige Fragen zum Studiengang haben oder Interesse haben, als Praxisbüro für das Verbundstudium aufgenommen zu werden, steht Prof. Dr. Sebastian Leitsch StB, gerne unter sebastian.leitsch@thws.de bzw. Tel. +49 931 3511–8954 zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf “Steuerfachangestellte” finden Sie hier.
Sozialversicherungsfachangestellte
Sozialversicherungsfachangestellte sind qualifizierte Fachleute in Fragen der Kranken‑, Renten‑, Unfall- bzw. Pflegeversicherung, die bei Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung (Öffentlicher Dienst) beschäftigt sind.
Grundsätzlich beträgt die Ausbildungszeit drei Jahre, für hochschulzugangsberechtigte Auszubildende besteht u. U. die Möglichkeit einer Verkürzung.
Die schulische Ausbildung der Sozialversicherungsfachangestellten geschieht im Blockunterricht. Auszubildende, die bei einem unterfränkischen Sozialversicherungsträger beschäftigt sind, besuchen in jedem Schuljahr in der Regel für drei Blockzeiträume von insgesamt 12 Wochen Dauer die kaufmännische Berufsschule an der Klara-Oppenheimer-Schule.
Wesentliche Anforderungen an Sozialversicherungsfachangestellte sind u.a.
die Befähigung zum Umgang mit Menschen, sprachliches Ausdrucksvermögen, Teamfähigkeit,
Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit, mit rechtlichen Normen (insbesondere dem
Sozialgesetzbuch) umgehen zu können.
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