Ausbil­dungs­be­rufe — STEUER — VERSICHERUNG — SOZIALVERSICHERUNGEN

Kauf­leute für Versi­che­rungen und Finanz­an­lagen

Die Versi­che­rungs­branche moder­ni­sierte sich zum 1. August 2022 und das neue Berufs­bild der Kauf­leute für Versi­che­rungen und Finanz­an­lagen trat in Kraft. Die Neuord­nung führt zu funda­men­talen inhalt­li­chen und struk­tu­rellen Verän­de­rungen in der Ausbildung.

Neue Arbeits­welten mit zuneh­menden Digi­ta­li­sie­rungs­pro­zessen in der Versi­che­rungs­wirt­schaft und ein sich änderndes Projekt­ma­nage­ment spielen künftig in der Ausbil­dung eine immer wich­ti­gere Rolle.

Die Ausbil­dungs­ord­nung sieht nun einen für alle Auszu­bil­denden verpflich­tenden Kern (sog. Berufs­bild­po­si­tionen) vor, der insbe­son­dere digi­tale Kompe­tenzen, moderne Arbeits- und Projekt­me­thoden und eine ganz­heit­liche und nach­hal­tige Bera­tung in einer Ausrich­tung auf Kunden­be­darfs­felder (zum Beispiel Mobi­lität, Wohnen, Gesund­heit etc.) umfasst. Die dafür notwen­digen kommu­ni­ka­tiven Fähig­keiten sollen zukünftig verstärkt geschult werden. Zudem wird für alle Auszu­bil­denden das Kunden­be­darfs­feld der Finanz­an­lage zur Kern­qua­li­fi­ka­tion. Eine Spezia­li­sie­rung in Rich­tung Versi­che­rung oder Finanzen erfolgt nicht mehr.

Die Auszu­bil­denden können sich nun in einer von fünf mögli­chen Wahl­qua­li­fi­ka­tionen spezia­li­sieren. Neu ist hierbei eine Wahl­qua­li­fi­ka­ti­ons­ein­heit, die es IT-affinen Auszu­bil­denden erlaubt sich für Aufgaben an der Schnitt­stelle zwischen IT- und versi­che­rungs­fach­li­chem Bereich zu qualifizieren.

Neben einer fundierten fach­li­chen Kompe­tenz ist auch die Fähig­keit erfor­der­lich, Kunden­ge­spräche syste­ma­tisch und ziel­ori­en­tiert mit analogen oder digi­talen Medien zu führen. Eine größere Rolle spielen deshalb neue Arbeits­welten und ein sich änderndes Projekt­ma­nage­ment in der Ausbil­dung. Alle Auszu­bil­denden müssen eine komplexe berufs­ty­pi­sche Aufgabe selbst­ständig planen, durch­führen und letzt­lich auswerten.

Alle diese erfor­der­li­chen Kompe­tenzen werden durch die verschie­denen Prüfungs­be­reiche nachgewiesen.

Neu einge­führt wurde deshalb auch die gestreckte Abschluss­prü­fung. Sie besteht aus zwei Teilen, die an unter­schied­li­chen Prüfungs­ter­minen erbracht werden. Teil 1 „Allge­meine Versi­che­rungs­wirt­schaft“ (20 %) findet etwa zur Mitte der Ausbil­dung statt. Der zweite Teil wird am Ende der Ausbil­dungs­zeit abge­legt, wobei zwei schrift­liche sowie zwei münd­liche Prüfungs­leis­tungen zu erbringen sind. Die schrift­liche Prüfung umfasst die Bereiche „Kunden­be­darfs­ana­lyse, Lösungs­ent­wick­lung und Versi­che­rungs­fall­be­ar­bei­tung“ (30 %) und „Wirt­schafts- und Sozi­al­kunde“ (10 %). Die münd­li­chen Prüfungs­teile „Kommu­ni­ka­tion und Handeln im Kunden­kon­takt“ und „Projekt­be­zo­gene Prozesse in der Versi­che­rungs­wirt­schaft“ fließen mit jeweils 20 % in die Gesamt­leis­tung ein.

Ziel der refor­mierten Ausbil­dung ist es, die Inter­essen von Kundinnen und Kunden ganz­heit­lich berück­sich­tigen und auf Kunden­be­darfe besser eingehen zu können.

Für weitere Infor­ma­tionen empfehlen wir Ihnen der Inter­net­seiten des BWV – Berufs­bil­dungs­werk der Deut­schen Versi­che­rungs­wirt­schaft e. V. sowie der IHK Würz­burg-Schwein­furt.

Steu­er­fach­an­ge­stellte

Steu­er­fach­an­ge­stellte sind quali­fi­zierte Mitarbeiter:innen des Rech­nungs­we­sens, des Steuer- und Wirt­schafts­rechts und unter­stützen Steuerberater:innen bei ihren breit­ge­fä­cherten Dienst­leis­tungen für Mandant:innen aus Indus­trie, Handel, Hand­werk, sowie Freiberufler:innen und Privatpersonen.

Steu­er­fach­an­ge­stellte müssen Verständnis für wirt­schaft­liche Zusam­men­hänge, Inter­esse an steu­er­li­chen und recht­li­chen Fragen und die Fähig­keit zu analy­ti­schem Denken haben. Sie sollten kontakt­freudig sein und zur stän­digen Weiter­bil­dung sowie zu einem service­ori­en­tierten Umgang mit den Mandant:innen bereit sein.

Der Ausbil­dungs­beruf Steu­er­fach­an­ge­stellte ist ein aner­kannter Ausbil­dungs­beruf. Die Ausbil­dungs­dauer beträgt drei Jahre. Die Ausbil­dung kann bei Hoch­schul- oder Fach­hoch­schul­reife bzw. bei guten Leis­tungen auf 2 ½ Jahre verkürzt werden.

Die prak­ti­sche Ausbil­dung erfolgt bei den Steuerberater:innen, Steu­er­be­voll­mäch­tigten, sowie bei Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaften und wird ergänzt durch den Besuch der Berufsschule.

Alle Auszu­bil­dende, deren Ausbil­dungs­be­trieb in der Stadt bzw. im Land­kreis Würz­burg, im Land­kreis Main-Spes­sart oder im Land­kreis Kitzingen liegt, besu­chen die Kfm. Berufs­schule in Würz­burg als zustän­dige Berufsschule.
Liegt der Betrieb außer­halb dieses „Spren­gels“, so ist zum Besuch des KBBZ ein Gast­schul­an­trag an der eigent­lich zustän­digen Berufs­schule (Spren­gel­schule) zu stellen. Erst nach Geneh­mi­gung dieses Antrags durch beide Schulen und den Schul­auf­wands­träger ist der Besuch der Kfm. Berufs­schule als Gast­schule möglich.

Beachten Sie bitte außerdem:

Ab dem Schul­jahr 2024/2025 ist es möglich, ein Verbund­stu­dium Steuerfachangestellte/r mit Bachelor of Arts in Betriebs­wirt­schaft an der THWS in Würz­burg aufzu­nehmen. Diese Schüler:innen werden in der 11. Klasse montags und in der 12. Klasse frei­tags beschult. Anfang Mai 2024 wird es dazu einen Online-Info-Termin für Steu­er­büros geben.
Zur Anmel­dung oder falls Sie sons­tige Fragen zum Studi­en­gang haben oder Inter­esse haben, als Praxis­büro für das Verbund­stu­dium aufge­nommen zu werden, steht Prof. Dr. Sebas­tian Leitsch StB, gerne unter sebastian.leitsch@thws.de bzw. Tel. +49 931 3511–8954 zur Verfügung.

Weitere Infor­ma­tionen zum Ausbil­dungs­beruf “Steu­er­fach­an­ge­stellte” finden Sie hier.

Sozi­al­ver­si­che­rungs­fach­an­ge­stellte

Sozi­al­ver­si­che­rungs­fach­an­ge­stellte sind quali­fi­zierte Fach­leute in Fragen der Kranken‑, Renten‑, Unfall- bzw. Pfle­ge­ver­si­che­rung, die bei Trägern der gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rung (Öffent­li­cher Dienst) beschäf­tigt sind.

Grund­sätz­lich beträgt die Ausbil­dungs­zeit drei Jahre, für hoch­schul­zu­gangs­be­rech­tigte Auszu­bil­dende besteht u. U. die Möglich­keit einer Verkürzung.

Die schu­li­sche Ausbil­dung der Sozi­al­ver­si­che­rungs­fach­an­ge­stellten geschieht im Block­un­ter­richt. Auszu­bil­dende, die bei einem unter­frän­ki­schen Sozi­al­ver­si­che­rungs­träger beschäf­tigt sind, besu­chen in jedem Schul­jahr in der Regel für drei Block­zeit­räume von insge­samt 12 Wochen Dauer die kauf­män­ni­sche Berufs­schule an der Klara-Oppenheimer-Schule.

Wesent­liche Anfor­de­rungen an Sozi­al­ver­si­che­rungs­fach­an­ge­stellte sind u.a.
die Befä­hi­gung zum Umgang mit Menschen, sprach­li­ches Ausdrucks­ver­mögen, Teamfähigkeit,
Verant­wor­tungs­be­wusst­sein und die Fähig­keit, mit recht­li­chen Normen (insbe­son­dere dem
Sozi­al­ge­setz­buch) umgehen zu können.

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